| Ausgewählte Projektteams erhielten im Rahmen eines Studienauftrags die Aufgabe zur Erarbeitung von Vorprojekten mit Kostenvoranschlag für den Neubau eines Bezirksspitals. Die Jury bewertete das Projekt unserer Auftraggeber im ersten Rang. Dagegen entschied die Vergabebehörde, die Weiterbearbeitung einem anderen Planungsteam zu übertragen. Wir führten erfolgreich Submissionsbeschwerde, um die bis dahin noch nie entschiedene Frage, ob der Studienauftrag nach SIA-Ordnung 142 submissionsrechtlich dem Wettbewerb gleichzustellen sei, zu klären. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich kam zur Auffassung, dass der Studienauftrag mangels Anonymität kein Wettbewerb sei und daher die Vergabestelle nicht an die Empfehlung der Jury gebunden ist. Publiziert in: Baurechtsentscheide Kanton Zürich (BEZ) 2003, Nr. 36. |