Unsere Kompetenzen für Bauherren

Wir beraten und vertreten Bauherren in allen baurechtlichen Belangen.

 

Verträge

  • Planerverträge und Generalplanerverträge

  • Werkverträge, Generalunternehmerverträge, Totalunternehmerverträge

  • Allgemeine Vertragsbedingungen

  • Ausschreibungen und öffentliches Vergaberecht

 

Bewilligungen

  • Beurteilen der Bewilligungsfähigkeit eines Projekts

  • Unterstützung im Baubewilligungsverfahren und bei der Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen (Gestaltungspläne, Überbauungspläne, Arealüberbauung, Sonderbauvorschriften)

  • Verhandlungen mit Behörden

  • Rechtsvertretung vor Behörden und im Einsprache-, Rekurs- oder Beschwerdeverfahren

 

Bauausführung

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (Planerverträge, Werkverträge)

  • Nachtragsforderungen

  • Abnahme und Mängelrechte

 

Forderungsstreitigkeiten

  • Haftpflicht infolge Planungs- oder Bauleitungsfehlern oder Kostenüberschreitungen

  • Abwehr unberechtigter Forderungen von Planern oder Unternehmern

  • Bauhandwerkerpfandrecht

 

Aussergerichtliche Streiterledigung

  • Schiedsrichter in einem Schiedsgericht oder als Einzelschiedsrichter

  • Schlichter oder Mediator

 

Weiterbildung

  • Schulung des Kaderpersonals

  • Schulung anhand branchenspezifischer Fälle

  • Individuelle Schulungen nach Absprache

 

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