Wir beraten und vertreten Bauherren in allen baurechtlichen Belangen.
Verträge
-
Planerverträge und Generalplanerverträge
-
Werkverträge, Generalunternehmerverträge, Totalunternehmerverträge
-
Allgemeine Vertragsbedingungen
-
Ausschreibungen und öffentliches Vergaberecht
Bewilligungen
-
Beurteilen der Bewilligungsfähigkeit eines Projekts
-
Unterstützung im Baubewilligungsverfahren und bei der Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen (Gestaltungspläne, Überbauungspläne, Arealüberbauung, Sonderbauvorschriften)
-
Verhandlungen mit Behörden
-
Rechtsvertretung vor Behörden und im Einsprache-, Rekurs- oder Beschwerdeverfahren
Bauausführung
-
Vorzeitige Vertragsauflösung (Planerverträge, Werkverträge)
-
Nachtragsforderungen
-
Abnahme und Mängelrechte
Forderungsstreitigkeiten
-
Haftpflicht infolge Planungs- oder Bauleitungsfehlern oder Kostenüberschreitungen
-
Abwehr unberechtigter Forderungen von Planern oder Unternehmern
-
Bauhandwerkerpfandrecht
Aussergerichtliche Streiterledigung
-
Schiedsrichter in einem Schiedsgericht oder als Einzelschiedsrichter
-
Schlichter oder Mediator
Weiterbildung
-
Schulung des Kaderpersonals
-
Schulung anhand branchenspezifischer Fälle
-
Individuelle Schulungen nach Absprache