Unsere Kompetenzen für Planer

 Wir beraten und vertreten Planer in allen baurechtlichen Belangen.

 

Verträge

  • Prüfung vorgegebener Planerverträge des Bauherrn

  • Generalplanerverträge und Planergemeinschaftsverträge

  • Öffentliches Vergabewesen

  • Werkverträge, Generalunternehmer- und Totalunternehmerverträge

  • Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

 

Bewilligungen

  • Prüfen der Bewilligungsfähigkeit

  • Beratung bei Sondernutzungsplänen und Vertretung vor Behörden

  • Vertretung in Rechtsmittelverfahren

 

Forderungsstreitigkeiten

  • Abwehr von Forderungen wegen Planungsfehlern, Bauleitungsfehlern, Kostenüberschreitungen oder anderen behaupteten Vertragsverletzungen

  • Ansprüche aus vorzeitiger Vertragsauflösung

  • Durchsetzung von Honoraransprüchen

 

Aussergerichtliche Streiterledigung

  • Schiedsrichter in einem Schiedsgericht oder als Einzelschiedsrichter

  • Schlichter oder Mediator

 

Weiterbildung

  • Schulung des Kaderpersonals

  • Schulung anhand branchenspezifischer Fälle

  • Individuelle Schulungen nach Absprache

  

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