Wir beraten und vertreten Planer in allen baurechtlichen Belangen.
Verträge
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Prüfung vorgegebener Planerverträge des Bauherrn
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Generalplanerverträge und Planergemeinschaftsverträge
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Öffentliches Vergabewesen
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Werkverträge, Generalunternehmer- und Totalunternehmerverträge
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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Bewilligungen
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Prüfen der Bewilligungsfähigkeit
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Beratung bei Sondernutzungsplänen und Vertretung vor Behörden
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Vertretung in Rechtsmittelverfahren
Forderungsstreitigkeiten
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Abwehr von Forderungen wegen Planungsfehlern, Bauleitungsfehlern, Kostenüberschreitungen oder anderen behaupteten Vertragsverletzungen
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Ansprüche aus vorzeitiger Vertragsauflösung
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Durchsetzung von Honoraransprüchen
Aussergerichtliche Streiterledigung
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Schiedsrichter in einem Schiedsgericht oder als Einzelschiedsrichter
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Schlichter oder Mediator
Weiterbildung
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Schulung des Kaderpersonals
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Schulung anhand branchenspezifischer Fälle
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Individuelle Schulungen nach Absprache